Wie funktionieren Abstimmungen in der Schweiz?
Mehrmals im Jahr entscheiden die Stimmberechtigten direkt über Bundesgesetze und Änderungen der Verfassung. So läuft es ab.
Wer darf abstimmen?
Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit ausgeschlossen sind. Auch Auslandschweizer können über Bundesfragen abstimmen, wenn sie sich in ihrer letzten Wohngemeinde oder bei ihrer Botschaft anmelden.
Worüber wird abgestimmt?
Jede Änderung der Bundesverfassung kommt vors Volk (obligatorisches Referendum). Über Gesetze wird nur abgestimmt, wenn 50 000 Personen innert 100 Tagen es verlangen (fakultatives Referendum). 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten erzwingen eine Abstimmung über eine Volksinitiative, einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung. Das Parlament kann einen Gegenvorschlag stellen.
Wie werden die Stimmen gezählt?
Die meisten Vorlagen brauchen nur das Volksmehr, also die Mehrheit der Stimmenden. Verfassungsänderungen brauchen zusätzlich das Ständemehr, die Mehrheit der Kantone (doppeltes Mehr). Zwanzig Kantone zählen je eine Standesstimme, die sechs Halbkantone (Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden) je eine halbe. Das ergibt 23 Standesstimmen; 12 sind das Mehr. Das Ergebnis eines Kantons ist die Mehrheit seiner eigenen Stimmenden.
Wann wird abgestimmt?
An höchstens vier Sonntagen im Jahr. Der Bundesrat legt die Termine Jahre im Voraus fest und entscheidet spätestens vier Monate vor dem Sonntag, welche Vorlagen zur Abstimmung kommen. An einem Sonntag können mehrere Vorlagen stehen.
Wie stimme ich ab?
Rund drei bis vier Wochen vor dem Sonntag schickt die Gemeinde allen Stimmberechtigten die Unterlagen. Die meisten stimmen brieflich ab. Je nach Gemeinde geht es auch an der Urne, in einigen Kantonen per E-Voting. Das letzte Datum erfahren Sie bei Ihrem Kanton.
Was passiert danach?
Am Sonntagnachmittag zählen die Kantone aus, erste Ergebnisse liegen nach wenigen Stunden vor. Der Bundesrat stellt das amtliche Ergebnis später fest. Eine angenommene Vorlage wird in Kraft gesetzt; bei einem Nein bleibt das geltende Recht.
Quellen: Bundeskanzlei (ch.ch, admin.ch), Bundesverfassung Art. 136, 138-142.
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