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Die Volksinitiative einfach erklärt

Mit einer Volksinitiative können Stimmberechtigte eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Das Volk entscheidet an der Urne.

Was ist eine Volksinitiative?

Eine Volksinitiative ist ein Begehren von Bürgerinnen und Bürgern, die Bundesverfassung zu ändern oder zu ergänzen. Ein Initiativkomitee formuliert den Text und startet die Unterschriftensammlung.

Wie viele Unterschriften braucht es?

Es braucht 100 000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten. Sie müssen innerhalb von 18 Monaten nach der Veröffentlichung im Bundesblatt gesammelt werden (Art. 139 BV).

Volks- und Ständemehr

Eine Initiative wird nur angenommen, wenn sowohl die Mehrheit der Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone zustimmt (Art. 142 BV).

Direkter Gegenentwurf

Bundesrat und Parlament empfehlen eine Initiative zur Annahme oder Ablehnung. Das Parlament kann ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Dann stimmen die Stimmberechtigten über beide Vorlagen ab und geben an, welche sie bevorzugen, falls beide angenommen werden. Das Initiativkomitee kann die Initiative bis zur Festsetzung der Abstimmung zurückziehen.

Wie lange dauert es?

Von der Unterschriftensammlung bis zur Abstimmung vergehen meist mehrere Jahre: bis zu 18 Monate Sammelzeit, dann Prüfung, Botschaft des Bundesrates und Beratung im Parlament.

Quellen: Bundeskanzlei (ch.ch, admin.ch), Bundesverfassung Art. 138, 139, 142.

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